Die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdete bzw. missachtete der Beschuldigte 1, indem er vom 17. bis am 25. Februar 2021 einen gewerbsmässigen Betrug sowie mehrfach qualifizierte Geldwäschereihandlungen beging, wofür er vorliegend zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten und zu einer bedingten Geldstrafe von 115 Tagessätzen verurteilt wird. Weiter trat er im Jahr 2013 wegen Nötigung und im Jahr 2018 wegen SVG-Widerhandlungen (mehrfache grobe Verkehrsregelverletzung) strafrechtlich in Erscheinung, und wurde hierfür zu bedingten Geldstrafen und Verbindungsbussen von 30 Tagessätzen und CHF 300.00 bzw.