18 840 Z. 19 ff.). In sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht scheint der Beschuldigte in der Schweiz damit nicht übermässig integriert zu sein. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdete bzw. missachtete der Beschuldigte 1, indem er vom 17. bis am 25. Februar 2021 einen gewerbsmässigen Betrug sowie mehrfach qualifizierte Geldwäschereihandlungen beging, wofür er vorliegend zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten und zu einer bedingten Geldstrafe von 115 Tagessätzen verurteilt wird.