21.12 Fazit konkrete Strafe Der Beschuldigte 2 ist somit zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 10'800.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe ist aufzuschieben und die Probezeit auf drei Jahre festzusetzen. Die Haft von 34 Tagen ist vollumfänglich an die Geldstrafe anzurechnen. V. Landesverweisung betreffend den Beschuldigten 1