21.10 Tagessatz Der Tagessatz ist ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen des Beschuldigten 2 von CHF 5'200.00 sowie unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 25% für Krankenkasse und Steuern sowie eines Unterstützungsabzugs für den Ehepartner und die drei Kinder (Ehepartner: 15%, 1. Kind: 15%, 2. Kind: 12.5%, 3. Kind: 10%) auf CHF 60.00 festzusetzen.