Der Referenzsachverhalt der VBRS-Richtlinien sieht für einen Betrug von CHF 20'000.00 120 Strafeinheiten vor. Vorliegend ist der Deliktsbetrag zwar deutlich geringer, was der Privatklägerin jedoch sicherlich zu schaffen macht, ist das Gefühl, auf so hinterhältige Art und Weise betrogen worden zu sein, möglicherweise verbunden auch mit einer gewissen Scham, auf den Betrug hereingefallen zu sein. Gerade dies ist aus Sicht des Gerichts straferhöhend zu werten. Insgesamt ist dennoch eine Einsatzstrafe im untersten Drittel angemessen.