305bis Ziff. 1 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Seit der Harmonisierung der Strafrahmen (Inkrafttreten am 1. Juli 2023) lauten die Strafandrohungen für die zu beurteilenden Delikte wie folgt: - Gehilfenschaft zu Betrug (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Art. 25 StGB): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wobei die Strafe infolge Gehilfenschaft zu mildern ist.