Die Täterkomponenten führen aufgrund der Vorstrafen im Umfang von 15 Tagessätzen zu einer Straferhöhung. 20.3.6 Fazit Gesamtgeldstrafe für die mehrfache qualifizierte Geldwäscherei Insgesamt resultiert damit eine Gesamtgeldstrafe von 115 Tagessätzen. 20.3.7 Vollzug Betreffend den Vollzug der Geldstrafe kann auf das hiervor unter Erwägung 20.2.5 Ausgeführte verwiesen werden. Der Vollzug der Geldstrafe ist aufzuschieben und die Probezeit auf drei Jahre festzusetzen. 20.3.8 Tagessatzhöhe