Total 105 Tagessätze Von den insgesamt 105 Tagessätzen für die weiteren qualifizierten Geldwäschereidelikte werden zwei Drittel, d.h. 70 Tagessätze, zur Einsatzstrafe asperiert. 20.3.4 Zwischenfazit Vor Berücksichtigung der Täterkomponenten resultiert nach dem Gesagten eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen. 20.3.5 Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten kann auf die entsprechenden Ausführungen zum gewerbsmässigen Betrug verwiesen werden (E. 20.2.3 oben). Die Täterkomponenten führen aufgrund der Vorstrafen im Umfang von 15 Tagessätzen zu einer Straferhöhung.