Der Beschuldigte 1 zog auch bei diesen Handlungen entweder den Beschuldigten 2, Familienmitglieder oder einen Kollegen bei, trug teilweise nebst einer Hygienemaske eine Sonnenbrille und/oder eine Mütze und legte teilweise sehr weite Strecken zurück, um die Beträge tranchenweise einzuzahlen. Folgenden Einzelstrafen erscheinen unter Berücksichtigung dieser Umstände angemessen: 17. Februar 2021 CHF 9'200.00 25 Tagessätze 18. Februar 2021 CHF 4'000.00 15 Tagessätze 19. Februar 2021 CHF 2'000.00 10 Tagessätze 20. Februar 2021 CHF 3'500.00 15 Tagessätze 22. Februar 2021 CHF