da sich die einzelnen Delikte im Wesentlichen nur in der Deliktshöhe unterscheiden. Der Beschuldigte 1 zog auch bei diesen Handlungen entweder den Beschuldigten 2, Familienmitglieder oder einen Kollegen bei, trug teilweise nebst einer Hygienemaske eine Sonnenbrille und/oder eine Mütze und legte teilweise sehr weite Strecken zurück, um die Beträge tranchenweise einzuzahlen.