und I.________. Dabei wurde der Beschuldigte 1 von den Hintermännern bzw. «U.________» instruiert, wie er konkret vorzugehen und wo er das Geld einzuzahlen hatte. Besondere Vorkehrungen traf er – abgesehen davon, dass er sich teilweise schwer erkenntlich machte, indem er nebst einer Hygienemaske eine Mütze und/oder eine Sonnenbrille trug – keine. Dies ist insgesamt neutral zu gewichten.