Eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten erscheint verschuldensangemessen. 20.2.2 Strafminderung zufolge teilweisen Versuchs Bei der Handlung vom 25. November 2021 (Deliktsbetrag CHF 12'400.00) blieb es beim Versuch, was jedoch einzig auf äussere Umstände zurückzuführen ist (Meldung der X.________(Bank) an den Schwiegersohn der Zivilklägerin, worauf die Polizei verständigt wurde) und daher keinen grossen Abzug rechtfertigt. Eine Strafminderung im Umfang von einem Monat erscheint angemessen.