Man kann es auch deutlicher formulieren: Wer sich bewusst alte Damen und damit die wehrlosesten Opfer, die man sich in Bezug auf Vermögensdelikte vorstellen kann, aussucht, der muss bei der Strafzumessung mit härteren Konsequenzen rechnen, als wer eine Grossbank oder Versicherung um den gleichen Betrag betrügt. Insgesamt liegt die objektive Tatschwere dennoch im untersten Drittel des Strafrahmens. Die Art und Weise der Deliktsbegehung ist, was die Handlungen von A.________ angeht, absolut deliktstypisch: Er wollte der Geldbote sein, nicht mehr und nicht weniger.