1 und 2 StGB): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wobei mit der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe bis zu 500 Tagessätzen zu verbinden ist. Seit der Harmonisierung der Strafrahmen (Inkrafttreten am 1. Juli 2023) lauten die Strafandrohungen für die zu beurteilenden Delikte wie folgt: - Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. - Qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Sowohl betreffend den gewerbsmässigen Betrug als auch betreffend