_ im Deliktsbetrag von CHF 8'500.00 und am 24. Februar 2021 in K.________ und I.________ im Deliktsbetrag von CHF 11'000.00, schuldig zu erklären. 17.3 Fazit rechtliche Würdigung / Konkurrenz Zusammengefasst ist der Beschuldigte 1 wegen gewerbsmässigen Betrugs zum Nachteil der Zivilklägerin und wegen mehrfacher qualifizierter Geldwäscherei schuldig zu sprechen. Zwischen den Tatbeständen des Betrugs und der Geldwäscherei besteht zufolge Verschiedenartigkeit der geschützten Rechtsgüter echte Konkurrenz.