Wer über den Zugang zum «wallet» verfügt (hier mittels QR-Code), verfügt über die Schlüssel und kann mit den erworbenen Bitcoins handeln oder diese wieder in eine andere Währung umwandeln. Das «wallet» ist insofern anonym, als dass der Besitzer nicht bekannt ist (vgl. zum Ganzen RONC/SCHUPPLI, Kryptowährungen im Lichte der schweizerischen Geldwäschereigesetzgebung, forumpoenale 6/2018 S. 529).