Die Kammer schliesst sich diesen Erwägungen an. Ergänzend ist festzuhalten, dass jeweils maximal CHF 1'000.00 einbezahlt wurden, um einer Registration/Identifikation zu vermeiden und damit die Nachverfolgung zu erschweren. Beim Kauf von Bitcoins an einem Automaten wird der öffentliche und private Schlüssel auf einem sog. (pseudonymen) «wallet» hinterlegt. Wer über den Zugang zum «wallet» verfügt (hier mittels QR-Code), verfügt über die Schlüssel und kann mit den erworbenen Bitcoins handeln oder diese wieder in eine andere Währung umwandeln.