Daneben erhielt der Beschuldigte 1 Entschädigungen, die er nicht im Taxijournal verbuchte und für sich behielt. Konkret wurde er für die sechs Fahrten mit insgesamt rund CHF 5'000.00 zusätzlich entschädigt. Er generierte mit den Aufträgen somit innert weniger Tage ein Vielfaches an Umsatz bzw. Einnahmen, als ansonsten üblich. Die Aufträge kamen ihm nicht zuletzt aufgrund der Corona-Situation äusserst gelegen (vgl. hierzu auch die Aussagen seiner Ehefrau [pag. I-05 005 003 Z. 86 f.], seines Sohns [pag. I-05 004 005 Z. 161 f.] und seines Chefs [pag. I-05 003 007 Z. 242 ff. sowie pag. I-05 003 008 Z. 303 und Z. 308]).