Dass es beim Versuch blieb, ist einzig auf äussere Umstände zurückzuführen (Meldung der X.________(Bank) an den Schwiegersohn der Zivilklägerin, der daraufhin die Polizei verständigte). 17.1.3 Qualifikation der Gewerbsmässigkeit 46 Der Beschuldigte 1 erhielt innert neun Tagen sieben Aufträge, bei der Zivilklägerin Geld abzuholen und weiterzuleiten. Beim letzten Auftrag blieb es beim Versuch (siehe E. 17.1.2 oben).