17. Beschuldigter 1 17.1 Betrug 17.1.1 Grundtatbestand In casu liegen in objektiver Hinsicht offensichtlich eine arglistige Täuschung, ein täuschungsbedingter (kausaler) Irrtum, eine irrtumsbedingte (kausale) Vermögensdispensation und ein unmittelbar daraus hervorgegangener Vermögensschaden vor; es kann insoweit vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 79 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 409 f.).