Diese intensive Zusammenarbeit macht ihre besondere Gefährlichkeit aus. Auch als untergeordnet erscheinende Tatbeiträge reichen aus, um die Bandenmässigkeit zu begründen, weil sie für das Gelingen der Deliktstätigkeit von erheblicher Bedeutung sind. Es macht gerade die Gefährlichkeit der bandenmässigen Delikte aus, dass die Rollen der Fähigkeit, Disponiertheit und Bereitschaft des einzelnen Bandenmitglieds entsprechend aufgeteilt werden. Die Annahme der Bandenmässigkeit setzt zudem eine gewisse Stabilität ihres Mitgliederbestandes voraus, weil sich die Beteiligten ja gerade darüber einig sein müssen, die zukünftigen Delikte gemeinsam zu begehen.