18 399 ff.). Zur bandenmässigen Begehung ist ergänzend festzuhalten, dass von einer Bande, die aus zwei oder mehr Personen besteht, verlangt wird, dass sie gewisse Mindestansätze einer Organisation (etwa eine Rollen- oder Arbeitsteilung) aufweist und die Intensität des Zusammenwirkens ein derartiges Ausmass erreicht, dass von einem bis zu einem gewissen Grade fest verbundenen und stabilen Team gesprochen werden kann, auch wenn dieses gegebenenfalls nur kurzlebig war. Die Bande muss nicht in allen Details organisiert sein, es reicht aus, dass die Beteiligten sich ihrer Aufgaben bewusst sind.