Der Beschuldigte 1 habe jemanden gebraucht und er sei mitgegangen (pag. I-05 001 039 Z. 243). Er habe sich betreffend die Aufträge «eigentlich nichts Grosses» gedacht (pag. 18 852 Z. 5). Sein Vater sei schon seit 15 Jahren im Taxigeschäft. Er habe schon «alles erlebt». Es sei nichts gewesen, wo er hätte sagen können, es sei jetzt etwas speziell. Für ihn sei es nichts Neues gewesen (zum Ganzen pag. 18 852 Z. 18 f. und Z. 22 sowie pag. 18 854 Z. 31 f.). Er habe mit dem Beschuldigten 1 nicht viel gesprochen. Einmal sei er im Auto sogar eingeschlafen (pag. I-05 001 039 Z. 239 und pag. 18 854 Z. 37 ff.).