Mehr habe er nicht erzählt, weil er es ja seinem Chef bzw. dem Bruder des Beschuldigten 2 erzählt habe. Als er den Beschuldigten 2 gefragt habe, ob sein Bruder ihm etwas über den Auftrag erzählt habe, habe dieser jedoch verneint (zum Ganzen pag. T-05 001 024 Z. 373 ff.). In Würdigung dieser weitestgehend deckungsgleichen Aussagen geht die Kammer präzisierend zu den vorinstanzlichen Erwägungen davon aus, dass