Daran ändert letztlich auch nichts, dass C.________ nach eigenen Angaben mit einem Bekannten sprach, der in der Bankenbranche tätig war. Aufgrund seiner Ausführungen anlässlich der Hauptverhandlung ist zweifelsfrei erstellt, dass dieser nicht sämtliche Angaben hatte, als sie über Bitcoin sprachen und lediglich allgemeine Informationen ausgetauscht wurden, weshalb es nicht erstaunlich ist, dass der Bekannte lediglich auf Steuerthemen hinwies und von einer grundsätzlich legalen Tätigkeit ausging.