Aber auch der Umstand, dass er in M.________ und später in N.________, als er Geld in den Bitcoin-Automaten einzahlen musste und dafür die Registrierungspflicht umgehen musste, indem er maximal CHF 1'000.00 einzahlte, musste ihm dies suspekt vorkommen. Hätte es sich um einen gewöhnlichen Auftrag gehandelt, hätte man sich einfach registrieren und den Gesamtbetrag auf einmal einzahlen kön-