Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass C.________ im Vergleich zu A.________ deutlich weniger von den Geschehnissen wusste, zumal er auch nicht aus eigener Erfahrung Kenntnisse über die früheren Geldabholungen und Übergaben bzw. Einzahlungen hatte. Dennoch hatte er eine Vielzahl von Indizien, die für ihn erkennbar machten, dass mit dem Auftrag und seiner Tätigkeit etwas nicht stimmen konnte. Auf die jeweiligen Vorhalte versuchte er sich mit der Schutzbehauptung, er habe das nicht hinterfragt, zu verstecken.