An der Hauptverhandlung bestritt C.________ zwar, dass er von seinem Bruder im Vorfeld über den genauen Inhalt seiner Aufgabe informiert worden war. Er bestätigte jedoch, dass er die Telefonate zwischen A.________ und dem angeblichen U.________ grundsätzlich mitbekommen hatte. Er präzisierte gar, dass es einfach um Orte gegangen sei, an die sie hätten hingehen sollen. A.________ sei ständig angerufen worden, um ihm mitzuteilen, wo er hin gehen und was er tun müsse. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass C.________ im Vergleich zu A.