37 Es fällt nicht zuletzt auf, dass sich der Beschuldigte 1 im Wissen darum, dass die Bitcoin-Automaten kameraüberwacht sind, bei den Einzahlungen teilweise schwer erkennbar machte, indem er nebst einer Hygienemaske eine Sonnenbrille und eine Mütze trug (pag. T-05 001 113), und die einzelnen Tranchen jeweils abwechselnd mit dem Beschuldigten 2 in die Bitcoin-Automaten einzahlte, während der andere draussen wartete (pag. 18 843 Z. 34 f., Z. 39 und Z. 42, pag. 18 844 Z. 3, Z. 9 ff. und Z. 14 f. sowie pag. 18 853 Z. 10 ff. und Z. 20 ff.