36 anzunehmen und auszuführen. Dies legt auch die Aussage seiner Ehefrau nahe, wonach der Chef ihres Mannes gesagt habe, er könne einen anderen Mitarbeiter schicken oder selber fahren, wenn er (der Beschuldigte 1) Angst habe, mit so viel Geld zu fahren, worauf ihr Mann geantwortet habe, es sei eine «Riesenfahrt» und «Coronazeit», weshalb er schon fahren könne, aber froh wäre, wenn er [der Chef] wegen des hohen Geldbetrags mitkäme (pag. T-05 005 003 Z. 85 ff.). Der Chef des Beschuldigten 1 äusserte damit im Einklang stehend, er wäre genau gleich «gegangen», wenn er einen solchen Auftrag erhalten hätte.