Auch am 8. Dezember 2021 bestätigte A.________, dass sein Sohn ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass es etwas Krummes sein könnte und er seinen Chef informieren solle. Mit anderen Worten widerlegte A.________ seine Ausführungen gleich selbst. Das Gericht hat keine Zweifel daran, dass ihm bewusst war, dass es sich hier nicht um einen gewöhnlichen Auftrag handelte. Dass er sich dessen auch schon spätestens nach der Aushändigung des Couverts bewusst war, belegte A.________ gleich selber, indem er seinen Sohn als Begleitung abholte.