nach J.________ koste. Später habe der Anrufer gefragt, ob A.________ Bitcoin kenne. Er wisse jedoch nicht mehr, ob das beim ersten oder zweiten Mal gewesen sei. Der Anrufer habe gesagt, dass er im Ausland sei und wegen Corona nicht in die Schweiz kommen könne. Die Aussage, dass es sich um einen gewöhnlichen Auftrag gehandelt haben soll, wirkt nachgeschoben und unglaubhaft. Unmittelbar zu Beginn durfte A.________ zwar noch von einem normalen Auftrag ausgehen. Dies änderte sich jedoch schnell und A.________ merkte das auch selbst.