Zudem sei es um Geld gegangen und sein Vater habe gewollt, dass er es verstehe, wenn «die Grossmutter» etwas sage (zum Ganzen pag. I-05 004 004 Z. 133 ff.). Auf Frage, wie die Abholung erfolgt sei, führte Y.________ aus, sie seien an den Wohnort der Zivilklägerin gefahren, dann sei diese rausgekommen und habe das Couvert übergeben. Sie hätten dieses nicht geöffnet und sie gefragt, ob sie mitkommen wolle, da es ihr Geld sei und ihr das Sicherheit hätte ge-