Wer trotz der zahlreichen Indizien, dass es sich bei den Aufträgen um etwas Illegales handle, weitermache, der wolle die Tat ausführen. Der Beschuldigte 1 sehe sich noch heute als Opfer und der Beschuldigte 2 behaupte zu Unrecht, er habe sich keine Gedanken über die Aufträge gemacht. Die Zivilklägerin habe ausgeführt, sie habe das Geld einmal selber zum Auto gebracht. Der Beschuldigte 2 habe somit gesehen, dass das Geld von einer betagten Frau stamme. Weiter habe er gewusst, dass der Beschuldigte 1 bereits mehrmals bei der Zivilklägerin gewesen sei und sie das Geld in Bitcoin-Automaten einzahlten.