13.2 Beschuldigter 2 Rechtsanwalt D.________ brachte für den Beschuldigten 2 gegen das erstinstanzliche Beweisergebnis im Wesentlichen vor, die Vorinstanz habe ihm abstellend auf wenige Indizien zu Unrecht vorgeworfen, er hätte erkennen müssen, dass er sich an etwas Illegalem beteiligte. So sei die Vorinstanz zunächst fälschlicherweise davon ausgegangen, der Beschuldigte 2 hätte aufgrund der hohen Geldbeträge bemerken sollen, dass er sich an etwas Verbotenem beteiligte. Die hohen Geldbeträge seien für den Beschuldigten 2 und die P.________ AG nichts Aussergewöhnliches gewesen.