C.________ war ab dem 23. Februar 2021 ebenfalls beteiligt. Am 23. und 24. Februar 2021 wurden CHF 10'200.00 und CHF 12'600.00 bei E.________ abgeholt. Am 25. Februar 2021 war die Abholung von weiteren CHF 12'400.00 geplant. Vom am 24. und 25. Februar 2021 abgeholten Bargeld wurden insgesamt CHF 19'500.00 an Bitcoin-Automaten verteilt in der ganzen Schweiz einbezahlt. C.________ tätigte dabei selbständig Einzahlungen von Bargeld, das ihm von A.________ ausgehändigt worden war. C.________ wurde gesamthaft mit CHF 350.00 entschädigt.