Über die Umsatzbeteiligung der P.________ AG war er ebenfalls an den CHF 2'795.70 mindestens indirekt beteiligt. Nach der Berechnung der Kammer (vgl. die nachfolgende Tabelle) resultiert bei den obgenannten Zahlen ein Betrag von CHF 5'014.30, d.h. von CHF 40.00 mehr, als von der Vorinstanz berechnet: