Nach dem neuerlichen Geldbezug vom 24. Februar 2021 informierte die X.________(Bank) den Schwiegersohn von E.________ über deren Geldbezüge. Dieser schaltete die Kantonspolizei Bern ein, welche E.________ im Anschluss betreute. Schliesslich wurde E.________ am 25. Februar 2021 ab 08:45 Uhr kontaktiert und die Beschuldigten trafen um ca. 10:53 Uhr bei ihr ein, wo sie, nachdem A.________ an der Türe geklingelt hatte, von der Kantonspolizei Bern angehalten wurden. Dabei hätte sie weitere CHF 12'400.00 abholen sollen. 1.3.9. Zusammenfassung