Im Taxijournal gab A.________ für die Fahrt den Betrag von CHF 7'205.00 [recte: 720.00] an. Zudem bestätigten sowohl er als auch C.________, dass Letzterer für die Fahrt CHF 200.00 erhielt. Demzufolge konnte A.________ CHF 680.00 für sich behalten. Der Beschuldigte 1 hat somit insgesamt CHF 1'600.00 erhalten, ausmachend rund 12.7% des Gesamtbetrags, wovon er CHF 720.00 im Taxijournal verbuchte und CHF 200.00 an den Beschuldigten 2 weitergab. 1.3.8. 25. Februar 2021