Nachdem der angebliche U.________ A.________ über den neuerlichen Auftrag informiert hatte, holte dieser wiederum C.________ ab und fuhr mit diesem zur Privatklägerin, wo sie das Geld entgegennahmen. Damit fuhren sie wiederum zum AB.________ nach K.________ und zahlten dort zwischen 12:06 Uhr und 12:20 Uhr gesamthaft CHF 4'000.00 in vier Tranchen in den Bitcoin-Automaten ein. Von dort aus fuhren die beiden weiter, um in I.________ sieben weitere Tranchen zu je CHF 1'000.00 am Bitcoin-Automaten im AF.________ einzuzahlen. Die Quittungen wurden im Anschluss an den angeblichen U.________ weitergeleitet.