Die unbekannte Täterschaft nahm am 23. Februar 2021 ab 09:02 Uhr Kontakt mit E.________ auf. Dabei gelang es ihr erneut, diese zu einer Geldabholung in der Höhe von CHF 10'200.00 bei der X.________(Bank) zu verleiten. Aus den GPS-Unterlagen und der RTI ergibt sich, dass A.________ und um ca. 11:10 Uhr bei E.________ eintraf. Unbestritten ist, dass ihn C.________ begleitete und sie dort wiederum Bargeld in Empfang nahmen. Im Anschluss fuhr A.________ gemeinsam mit C.________ gemäss dem GPS-Tracker in südliche Richtung weiter, um dann um ca. 13:24 Uhr in M.________ einzutreffen.