Von der zeitlichen Abfolge her kommt nur der 22. Februar 2021 in Frage: Bei sämtlichen anderen Daten können grössere Abweichungen zwischen dem abgeholten Barbetrag und den Überweisungen hergeleitet werden und haben Spuren in den Akten hinterlassen: Am 18. Februar 2021 erfolgte nach der Einzahlung die Übergabe beim Z.________ in L.________, am 19. Februar 2021 überwies A.________ AE.________ CHF 1'500.00 via Twint, welcher dieser dann einzahlte und am 20. Februar 2021 wurde der Rest des Bargeldes vom Vortag einbezahlt. Bei den weiteren Daten liegen keine aussergewöhnlichen Abweichungen vor. Welche Summe A.__