wo er um ca. 15:35 Uhr im AB.________ fünf Einzahlungen über gesamthaft CHF 4'500.00 in den Bitcoin-Automaten tätigte. Anhand des vorhandenen Fotos ist erstellt, dass ihn dabei wie in der Anklageschrift ausgeführt ein Kollege begleitete. Die Quittungen fotografierte A.________ wiederum und sandte das Foto via WhatsApp an den angeblichen U.________. Weiter führte A.________ anlässlich seiner Einvernahme vom 26. Februar 2021 aus, einmal in G.________ am Bahnhof jemandem Bargeld übergeben zu haben, ohne sich an das genaue Datum erinnern zu können. Von der zeitlichen Abfolge her kommt nur der 22. Februar 2021 in Frage: