Am 22. Februar 2021 erfolgte die Kontaktaufnahme mit E.________ um 12:02 Uhr. Erneut konnte diese dazu gebracht werden, CHF 10'200.00 von ihrem Konto bei der X.________(Bank) zu beziehen und im Anschluss zwecks Weiterleitung an die vermeintliche Polizei in den Milchkasten zu legen oder A.________ persönlich auszuhändigen. Aus den GPS-Unterlagen ergibt sich, dass A.________ um ca. 14:16 Uhr bei E.________ eintraf. Dies, nachdem er zuvor die entsprechende Anweisung via WhatsApp erhalten hatte, erneut bei E.________ vorbeizufahren und Geld abzuholen. Mit dem Bargeld begab er sich in der Folge nach K.________, wo er um ca. 15:35 Uhr im AB.