Die Differenz konnte A.________ also zusätzlich für sich behalten. Von den CHF 8'600.00, die der Beschuldigte 1 am 19. Februar 2021 von der Zivilklägerin erhielt, konnte er insgesamt CHF 1'600.00 behalten, d.h. rund 18.6% des Gesamtbetrags. 25 1.3.5. 22. Februar 2021