im Journal CHF 380.00 an. Insgesamt, d.h. nach Abzug der getätigten Überweisung und des im Journal verbuchten Betrags, verblieben ihm persönlich CHF 720.00. Der Beschuldigte 1 erhielt somit wiederum total CHF 1'000.00, d.h. 11.6% des Gesamtbetrags. 24 1.3.4 19. und 20. Februar 2021