Am 18. Februar 2021 wurde E.________ erstmals um 09:07 Uhr telefonisch von der unbekannt gebliebenen Täterschaft kontaktiert. In der Folge bezog sie von ihrem Konto bei der AL.________ (Bank) CHF 8'600.00. A.________ holte das von E.________ bezogene Geld nach telefonischem Kontakt mit U.________ wiederum bei dieser ab und fuhr damit, wie er selbst ausführte, zum Z.________ J.________, wo er das Geld in Bar übergeben wollte. Dabei gab es jedoch ein Missverständnis: Das Geld [hätte] beim Z.________ L.________ [übergeben] werden sollen. Aus diesem Grund zahlte A.________ um 14:43 Uhr CHF 4'000.00 bei der AC.________(Bank) AM.________ auf sein Konto ein.