T-05 001 075, 12:48:38 bis 14:57:28). Schliesslich stellt sich die Frage, welcher Betrag am Bitcoin-Automaten einbezahlt wurde. Bei einer Addition der vorhandenen Einzahlungsbelege kommt man zum Ergebnis, dass CHF 10'200.00 am Bitcoin-Automaten einbezahlt worden sind. In der Anklageschrift wird ausgeführt, dass CHF 9'200.00 in den Bitcoin-Automaten einbezahlt wurden. Die Differenz rührt daher, dass zwei Zahlungsbelege in der Höhe von CHF 1'000.000 mit der Transaktions-ID .________ vorhanden sind, die lediglich elf Sekunden auseinanderliegen.