__ um 14:24 Uhr CHF 13'500.00 von ihrem Konto bei der X.________(Bank) bezog. Die später erfolgte Geldübergabe ist nicht in der Anklageschrift erwähnt, es finden sich auch keine Hinweise, die auf eine Täterschaft von A.________ oder C.________ schliessen lassen würden, in den Akten. 1.3.2. 17. Februar 2021