Aus den Aussagen von A.________ und der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation geht hervor, dass er am 17. Februar 2021 erstmals von einer deutschen Rufnummer aus auf seinem Geschäftstelefon kontaktiert wurde und so den Auftrag erhielt, zu E.________ zu fahren. Auf den Inhalt dieses Gesprächs wird in Ziff. III.B.1.4.1, S. 66 einzugehen sein. Jedenfalls kann an dieser Stelle bereits festgestellt werden, dass A.________ im Anschluss seinen Sohn mit dem angeblichen U.________ telefonieren liess und dass er die ihm erteilten Aufträge ausführte. Weiter ist unbestritten, dass A.________ das Gespräch mit AJ.________ suchte und mit diesem die Angelegenheit besprach. Auch darauf wird in Ziff.